Nach KWG die Branchen: 1. Banken-und Wertpapierdienstleistungsbranche; dieser gehören Kredit -, Finanzdienstleistungsinstitut e, Finanzunternehmen , Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten oder entspr. Unternehmen mit Sitz im Ausland an; für die Zwecke der §§ 51 a, c KWG gelten KAG als nicht dieser Brauche angehörig; 2. die Versicherungs..... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzbranche/finanzbranche.htm