
Nebenfolgen, Rechtsfolgen einer Straftat ohne speziellen Strafcharakter. Das StGB nennt als Nebenfolgen den Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit als Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr (zeitlich begrenzt auf fünf Jahre) sowie den Verlust des ...
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im Strafrecht die Folgen einer Straftat, die keine spezifische Strafe darstellen, wie z. B. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit usw.
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https://www.wissen.de//lexikon/nebenfolgen
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