
ist eine Mehrheit von hierarchisch gestuften behördlichen oder gerichtlichen Instanzen (Stellen). Nach Ansätzen im römischen Altertum entwickelt sich der I. mit der Ausbildung des Staates seit dem Spätmittelalter. Allgemein wird ein vierstufiger I. der Gerichtsbarkeit in Österreich unter Joseph II. (1780-90) (Ortsgericht, Kreisamt, Appellation...
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Das Strafprozessrecht kennt als Gericht: Einzelrichter, Schöffengericht, Strafkammer, Schwurgericht, Strafsenate. Grob lässt sich der Instanzenzug wie folgt darstellen: 1. Instanz
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https://www.lexexakt.de/glossar/instanzenzugstraf.php

Vor der ZPO- Reform (verkürzt dargestellt) 1. Instanz:
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https://www.lexexakt.de/glossar/instanzenzugzivil.php

der Weg, den ein Rechtsstreit von der ersten Instanz durch Rechtsmittel (Berufung, Revision) in zwei oder drei Stufen zu übergeordneten Gerichten nehmen kann, in Zivilsachen etwa: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
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https://www.wissen.de//lexikon/instanzenzug
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