
Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht, und wurde vom Marktherrn (König, Fürst, Graf, Bischof) geschützt. Für die städtische Wirtschaft wa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht

Markt
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Marktrecht (mhd marketreht; mlat. ius forense). Die Berechtigung zur Anlage ('Marktprivileg') und die Bestimmungen zum Betreiben eines Marktes ('Marktrecht') unterlagen ursprünglich königlichem Recht (Marktregal), vom 13. Jh. an waren sie landesfürstlichem Recht unterstellt. Im 'Marktrecht' wurden d...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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