
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu zahlen. == Rechtliche Lage in Deutschland == Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird dieser Vertragstyp (no...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

Der Maklervertrag ist ein erfolgsbezogener Vertrag. Der Makler hat erst dann einen Vergütungsanspruch, wenn er seine Leistung (Vermittlung oder Nachweis eines Vertrags seines Kunden mit einem Dritten) erbracht hat. Allerdings ist der Makler auch nicht zu Aktivitäten verpflichtet: Tut er...
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Vertrag, durch welchen der Auftraggeber verspricht, dem Makler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Lohn (Mäklerlohn) zu zahlen. Der Maklervertrag begründet für den Makler keine Verpflichtung zum Tätigwerden.
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Ein
Maklervertrag ist ein Vertrag über die Vermittlung (Verkauf / Vermietung / Verpachtung) einer Immobilie zwischen dem Immobilienmakler und dem Auftraggeber. Hauptbestandteil des Maklervertrages ist das sogenannte Provisionsversprechen, die Maklerprovision des Auftraggebers, wenn die Tätigkeit des Maklers erfolgreich ist. Es wi...
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english: estate agent's contract; brokerage contract; listing contract Immobilienmakler Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach dem gesetzlichen Leitbild handelt es sich um einen einseitigen Vertrag, bei dem derjenige zur Provisionszahlung verpflichtet wird, der eine Provision für den Fall versprochen hat, dass er durch I...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Idealtypisch eine zwischen Marktmittler und dem willigen Adressaten eines Angebotes bzw. einem Auftraggeber abgestimmte Vereinbarung, die Leistungsanforderungen, Verfahrensweisen, Vergütungsfragen und allgemeine Rahmenbedingungen einer fallbezogenen oder ständigen Geschäftsbeziehung zwischen beiden Parteien regelt. Praktisch kommt ein Maklervert...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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