
(lat.) ist der im deutschen Reich seit der Mitte des 12. Jh.s erscheinende Bürgermeister oder auch Bauermeister. Seit 1214 (Straßburg) wird der m. c. Teil der Ratsverfassung. Vielfach ist er Vorsitzer eines kollegialen Verwaltungsorganes und Repräsentant einer Gemeinde.Planitz, H., Die deutsche Stadt im Mittelalter, 5. A. 1980; Köbler, G., Civi...
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