Legisactio (F.) per pignoris capionem Bedeutung

Suchen

legisactio (F.) per pignoris capionem

legisactio (F.) per pignoris capionem Logo #42015(lat.) ist die Legisaktion durch Pfandergreifung im altrömischen Recht. Sie steht für die Vollstreckung in Sachen in einigen Fällen zur Verfügung. In anderen Fällen ist der eigenmächtige Zugriff auf die Sache erforderlich.Lit.: Kaser §§ 80 II 2, 81 III 2; Söllner § 9; Köbler, DRG 19, 20
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.