
Der Begriff Krankenkasse bezeichnet eine Kategorie von Versicherern, die gemäß Krankenversicherungsgesetz (KVG) zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung und fakultativen Taggeldversicherung zugelassen sind. Daneben können die Krankenkassen unter gleichem Namen Zusatzversicherungen anbieten, für die sie aber...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Siehe: Gesetzliche Krankenkassen
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Krankenkassen , Anstalten, welche den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen die nötige Hilfe zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder wenigstens vorwiegend durch Beiträge der Mitglieder gedeckt werden. Solche Anstalten sind insbesondere für diejenigen von gro...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Versicherungswesen 2.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Träger der sozialen Krankenversicherung : Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen. Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Organe sind die Vertreterversammlung...
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https://www.wissen.de//lexikon/krankenkassen
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