
Mängelhaftung, die Gewährleistung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Mängelhaftung wird die Verpflichtung eines Schuldners bezeichnet für seine fehlerhafte Leistung einstehen zu müssen. Siehe unter Gewährleistungsrechte.
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https://www.lexexakt.de/glossar/maengelhaftung.php

die Verpflichtung des Vertragspartners, für Mängel an der verkauften Sache oder dem hergestellten Werk einzustehen. Voraussetzung für Ansprüche aus Mängelhaftung ist, dass die verkaufte Sache mangelhaft ist. Das ist der Fall, wenn die verkaufte Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Fe...
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https://www.wissen.de//lexikon/maengelhaftung
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