[Achtung: Schreibweise von 1811] Knittern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches einen dem Knistern ähnlichen Schall ausdruckt, welcher aber mit keinem solchen Zischen, sondern statt dessen mit harten Absätzen verbunden ist. Gewisse Donnerschläge knittern, Nieders. knetern, knittern.
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unbeabsichtigte Knautschfalten bilden. Prüftechnisch von Bedeutung ist die Knittererholungsfähigkeit, die an Geweben subjektiv beurteilt oder an Garnen und Geweben objektiv durch Messung der zeitabhängigen Knittererholungswinkel ermittelt wird. Durch Behandlung von Geweben mit Kunstharzen kann das Knittern stark eingeschränkt werden (knitterfr....
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