[Achtung: Schreibweise von 1811] Knebeln, verb. reg. act. vermittelst eines Knebels zusammen ziehen oder binden. Die Garben knebeln, in der Landwirthschaft. Ingleichen mit einem Knebel verstopfen, verschließen, befestigen. Jemanden knebeln, ihm das Maul mit einem Knebel verschließen. So auch in den Ableitungen aufknebeln, ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1532

1. jemand mit einem Knebel zum Schweigen bringen; allgemein jemand zum Schweigen bringen, gewaltsam behindern, unterdrücken; – 2. so melken, dass mit dem ersten abgebeugten Daumenglied und Zeigefingerdruck der Strich entleert wird.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/knebeln
Keine exakte Übereinkunft gefunden.