
Klassensteuer, Vorläuferin der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuld des Steuerpflichtigen nicht aus dem Einkommen, sondern aus seiner gesellschaftlichen Stellung ergab. Die in Preußen 1820 eingeführte Klassensteuer bezweckte, ein »Eindringen in die Geheimnisse des Eigentums« zu...
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Klassensteuer , eine Form der Personalsteuer, bei welcher die Höhe der Einschätzung sich nicht auf eine ziffermäßige Ermittelung des Einkommens oder Vermögens, sondern auf solche äußere Merkmale gründet, die leicht in die Augen fallen. Man bildet hiernach Gruppen der Bevölkerung, deren Glieder gleich hoch besteuert werden. Der Einzelne wir...
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s. Eingeborenensteuern 1.
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in Preußen 1820 eingeführte Besteuerung nach der Zugehörigkeit zu einem Stand oder einer Gesellslchaftsklasse. Die Steuer unterschied fünf Klassen: 1. reiche, 2. und 3. wohlhabende Einwohner, 4. Bürger und Bauern, 5. Lohnarbeiter und Tagelöhner. Im Gegensatz zur primitiven Kopfsteuer berücksichtigt die Klassensteuer die Leistungsfähigk...
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