
auch KCh, K-Ch o. K.-Ch.; zahnärztliche Abkürzung für konservierend-chirurgisch. Dieser Begriff taucht bei einer (meist versicherungstechnischen) Abgrenzung zahnärztlicher Leistung auf und umfasst zahnärztliche Verrichtungen, die in den konservierenden Bereich (z.B. Füllungen, Zahnstein usw.) und/oder in den chirurgischen Bereich (z.B. Entfe...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Ka-Km.htm
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