
(lat.) ist das göttliche Recht. Es ist im Christentum schon früh als vorrangig anerkannt. Es wird der göttlichen Offenbarung der Bibel und im weiteren Sinn auch dem Naturrecht entnommen. Das i. d. positivum ist unabänderlich (hierarchische Gliederung, Gewalt, Sakramente). Das i. d. naturale, das durch die menschliche Vernunft erkannt wird, ist ...
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