
(lat. [M.]) ist schon im altrömischen Recht der vom Magistrat einzusetzende Richter. Er ist im Formalverfahren ein Privatmann, der nach Ableistung eines Eides mit der Entscheidungsaufgabe betraut werden kann. Er wird zumindest später durch Wahl seitens der Parteien oder aus einer amtlichen Liste (von Senatoren und später auch Rittern) bestimmt (...
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Richter
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Richter im römischen Zivilprozess; teilte sich die Prozessführung vorwiegend mit dem Prätor, der den 1. formalen Prozessabschnitt leitete, während der Iudex den 2. Abschnitt mit der eigentlichen Sachentscheidung abschloss.
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