
Unter Interesse (von lat.: inter „zwischen, inmitten“ und esse „sein“ bzw. interesse „teilnehmen an“) versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. Je größer diese Anteilnahme ist, desto stärker ist das Interesse der Person für diese Sache. Auch...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Interesse

ist der Umfang eines zu ersetzenden Schadens. Das
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Interesse, plur. inus. aus dem mittlern Lat. Interesse und Franz. Interet. 1) Der Vortheil, der Nutzen, im gemeinen Leben. Mein Interesse erfordert es, mein Nutzen. Auf kein Interesse bedacht seyn, auf seinen Nutzen. 2) In den schönen Künsten, dasjenige, worauf sich alle Theile eines Ga...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_4_0_167

Der Begriff Interesse (von lat. inter, zwischen, und esse, sein) kommt ursprünglich aus der Handels- und Rechtssprache und erhält in der Staatsphilosophie des 17. und 18. Jh. philosophische Bedeutung. Wir unterscheiden subjektive und objektive Interessen. Als subjektives Interesse bezeichnet man Gewinn, Nutzen, Bedürfnisse, die man...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40015

Persönliche Vorstellung einer Person (oder eines anderen Planungsobjekts) über ihre berufliche Entwicklung (z.B. eine bestimmte Stelle besetzen zu wollen).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Interẹsse das, Recht: im Privatrecht der in Geld schätzbare Wert eines Rechtsguts für den Berechtigten (der subjektive Wert). Im Vertragsrecht unterscheidet man im Schadensfall das zu ersetzende positive Interesse, bei dem der Geschädigte so gestellt werden muss, als ob der Vertrag erfüllt w...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Interẹsse das, allgemein: geistige Anteilnahme, Neigung; erhöhte Aufmerksamkeit; Nutzen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
( Interesse, berechtigtes ) Unbestimmter Rechtsbergriff; durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse. Für die Einsicht ins Grundbuch, in die Grundakte, ins Liegenschaftskataster, in den Umlegungsplan, ins Baulastenverzeichnis ist dieses glaubhaft darzulegen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Interesse (lat.), der Anteil, welchen man an etwas nimmt; der Wert und die Bedeutung, welche einer Sache beigelegt werden, oder die sie für uns hat. Man nimmt I., man "interessiert" sich für eine Person, eine Sache, eine Handlung, welche uns nicht gleichgültig sind, und das I. ist je nach dem Grade des Anteils, welchen wir an dem fragl...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Interesse. Die 'Abhängigkeit eines zufällig bestimmten Willens ... von Prinzipien der Vernunft' heißt ein Interesse Ein solches kommt nur einem abhängigen (also nicht dem göttlichen) Willen zu. 'Aber auch der menschliche Wille kann woran ein
Interesse nehmen, ohne darum
a...Gefunden auf
https://www.textlog.de/32433.html

(Text von 1910) Interesse
1). Teilnahme
2). Interesse (eig. dazwischen sein, d. i. innig mit dem Gegenstande verbunden sein) ist das Verlangen, zu einem Gegenstand in geistige Beziehung zu treten oder in derselben zu bleiben, ihm genießend, forschend, erkennend näher zu treten.
Teilnahme ist das Mitgefühl...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/37651.html

In der Wirtschaftssoziologie : [1] „subjektives“ I., psychologisch die Ausrichtung von „Aufmerksamkeit, Gedanken und Absichten“ (Rubinstein) einer Person auf einen Gegenstand oder Sachverhalt, dem ein subjektiver Wert zugeschrieben wird. Dynamisches, motivierendes Merkmal, das sich als individuelle „Einstellung zum Wertvollen“ (C.F. Gr....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/interesse/interesse.htm
(allgemein) Anteilnahme, Wissensdrang; Vorteil.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/interesse-allgemein
(bürgerliches Recht) der wirtschaftliche Wert eines verletzten Rechtsguts oder eines entgangenen Geschäfts.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/interesse-buergerliches-recht
(Rechtsphilosophie) die Lebensbedürfnisse (die materiellen wie ideellen Begehrungen) als die maßgeblichen Rechts- und Gesetzinhalte.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/interesse-rechtsphilosophie
Keine exakte Übereinkunft gefunden.