
Nach MaRisk neben der Funktionstrennung ein Grundsatz der interne-nen Revision . Nach MaRisk dürfen die in der internen Revision beschäftigte n Mitarbeiter grunds. nicht mit revisionsfremden Aufgaben beauftragt werden. Auf keinen Fall dürfen sie nach MaRisk Aufgaben wahrnehmen, die mit ihrer Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen. So...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/interne-revision-funktionstrennung
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