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Verwaltungsabkommen

Verwaltungsabkommen Logo #42000 Ein Verwaltungsabkommen im Sinne des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ist ein Vertrag. Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der (Bundes-)Regierung oder einem Fachressort eines der (Bundes-)Ministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren (vgl. § 79 Abs. 1 Satz 1 der ehemaligen GGO ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsabkommen

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Verwaltungsabkommen Logo #40035Zwischenstaatliche (internationale) oder innerstaatliche Verträge (zwischen Bund und Ländern bzw. den Ländern untereinander), die unmittelbar von den Regierungen geschlossen werden können und keiner parlamentarischen Mitwirkung bedürfen.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Verwaltungsabkommen

Verwaltungsabkommen Logo #42834Mit Verwaltungsabkommen wird ein Völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der nicht unter Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG fällt und damit von der Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundestags umgesetzt werden kann. Eine Beteiligung des Bundesrates kann aber notwendig sein. Die Verwaltungsabkommen werden in Regierungsabkommen, die von der Bundesregierung ab...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungsabkommen.php
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