
interlokales Recht, die Rechtsnormen, die für den Fall zur Anwendung gelangen, dass Teilgebiete des Rechts, z. B. in den Gliedstaaten eines Bundesstaates, unterschiedlich geregelt sind. Es steht insoweit im Gegensatz zum internationalen Privatrecht, nach dessen Grundsätzen jedoch die jeweils anwendb...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.