Interdictum (N.) quam hereditatem Bedeutung

Suchen

interdictum (N.) quam hereditatem

interdictum (N.) quam hereditatem Logo #42015(lat.) ist im römischen Recht der Rechtsschutz zwecks Herausgabe einer Erbschaft gegen einen die Einlassung auf die Erbschaftsherausgabeklage verweigernden Erbschaftsbesitzer.Kaser § 75 I 4
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.