
Hilflosigkeit beschreibt einerseits ein subjektives Gefühl, andererseits einen objektiven Tatbestand. In seiner Urbedeutung steht der Begriff für die Abwesenheit von Hilfe. Daraus abgeleitet wird ein Zustand von Armut und Rechtlosigkeit, sowie die daraus resultierende Befindlichkeit von Leid, Jammer, Kummer und Unglück, sowie – in einer Verfe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hilflosigkeit

Im ATSG, Art. 9 ist Hilflosigkeit wie folgt definiert: Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.
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