
([F.] lat.) ist im römischen Recht die vor allem aus Vermögensrechten gebildete Erbschaft (das Erbe). Die h. fällt als Einheit durch Gesamtnachfolge dem Erben an.Lit.: Kaser §§ 65f.; Köbler, LAW
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Hereditas (lat., Heredität), Erbschaft; im objektiven Sinn die Gesamtheit des beim Tod jemandes vorhandenen Vermögens, also der Inbegriff der Aktiva und Passiva; subjektiv (im prätorischen Recht bonorum possessio) der Eintritt jemandes in die objektive h., auch das Recht, Erbe (heres) zu werden; h. jacens, "liegende Erbschaft", die Hin...
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