[Achtung: Schreibweise von 1811] Gürten, verb. reg. act. den Gurt anlegen, vermittelst des Gurtes die Kleider befestigen. Um eure Lenden sollt ihr gegürtet seyn, 2 Mos. 12, 11. Sich gürten, die Kleider vermittelst des... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3532