[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gutheißen, des -s, plur. inus. welches aus der R. A. gut heißen, billigen, für gut, seiner Absicht, dem Endzwecke gemäß erklären, zusammen gezogen ist S. Heitzen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3562

(Text von 1910) Billigen
1). Gutheißen
2). Gutheißen ist notwendig immer zugleich ein praktisches Urteil,
billigen kann ein bloß theoretisches sein.
Billigen heißt erklären, daß etwas mit dem, was es sein soll, übereinstimme, wenigstens nicht im Widerspruch damit stehe;
guthei...Gefunden auf
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