
Anlage, die nicht gekauft, sondern von einem Leasinggeber (Hersteller oder Leasinggesellschaft) gemietet wird. Je nach Leasingvertragsbedingungen unterscheiden sich geleaste Anlagen von herkömmlich gemieteten Anlagen hinsichtlich ihrer bilanziellen Zurechenbarkeit. Unter Umständen müssen geleaste Anlagen beim Leasingnehmer aktiviert werden. Hier...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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