
Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anla...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gedinge

ist im mittelalterlichen Recht eine Vereinbarung oder auch eine Verhandlung. In Frankreich und England wird im 12. Jh. der Vereinbarung der Vorrang vor dem allgemeinen Recht gewährt, in Deutschland anscheinend im 14. Jh. Kroeschell, DRG 2; Köbler, WAS; Stölzel, A., Geding, Appellation, Hof, Hofgericht und Räte, Abschied und Urteil, 1912; Hagema...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] 1. Das Gedinge, des -s, plur. ut nom. sing von dem Zeitworte dingen, der Vertrag über den Preis einer Waare oder einer Arbeit. Ein Gedinge über eine Arbeit machen, einem eine Arbeit im Ganzen verdingen, zum Unterschiede des Tagelohnes. Der Arbeitsloh...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_644

Akkordarbeit im Bergbau.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42112

Gedinge, [< althochdeutsch], historisches Recht: 1. so viel wie Ding (in dessen gerichtsverfassungsmäßiger Bedeutung). 2. Im Mittelalter die unter der Bedingung des Heimfalls vorgenommene Belehnung; der Belehnte hieß Gedingsmann, der Lehnsherr Gedingsherr. Aber auch so viel wie Vertrag, A...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gedinge, Bergbau: zwischen Unternehmensleitung und Untertagearbeitern vor Ort ausgehandelter Akkordlohn.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mittlerweile ungebräuchlicher Begriff für Vertrag.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gedinge.php

Gedinge (mhd., = Gericht, Vertrag, Bedingung, Anwartschaft; ahd. gidingi = Vertrag). 1.) Unter Gedinge wurde eine in Aussicht gestellte Belehnung zu einem späteren Zeitpunkt verstanden. Der Lehnsherr hieß in diesem Falle Gedingsherr, der Lehnsanwärter Gedingsmann. 2.) Im Bauwesen bezeichnete der Ter...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Gedinge , eine in Akkord gegebene Arbeitsleistung, z. B. beim Bergbau das Quantum Erz oder Gebirge, welches gegen einen bestimmten Lohn (Gedingegeld) herausgearbeitet werden muß; beim Hüttenwesen die Bezahlung nach dem Gewicht der erzeugten Metalle oder Produkte etc.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

akkordähnliche Vereinbarung mit Bergleuten über den je Leistungseinheit (geförderte Tonne u. a.) zu bezahlenden Lohn.
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https://www.wissen.de//lexikon/gedinge
Keine exakte Übereinkunft gefunden.