
liegt vor, wenn für ein Arbeitsverhältnis mehrere Tarifverträge mit unterschiedlichem Inhalt gelten. In diesem Fall findet nach dem Prinzip der Spezialität der betrieblich, fachlich, persönlich und räumlich nähere Tarifvertrag Anwendung. Tarifkonkurrenz bezeichnet auch Streitigkeiten der Gewerkschaften über d...
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

Von Tarifkonkurrenz spricht man, wenn für ein Arbeitsverhältnis mehrere Tarifverträge anwendbar sind. Gemäß dem Prinzip der Tarifeinheit gilt zunächst der Tarifvertrag dem die meisten Arbeitnehmer unterfallen. Lässt die Konkurrenz sich so nicht auflösen geht hier der speziellere Tarifvertrag vor (BAG v. 14.6.1989 AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarif...
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https://www.lexexakt.de/glossar/tarifkonkurrenz.php
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