
Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt (bestellt). Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Eigentümer gestellt. Der...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsbeirat

english: advisory board Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern, dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat, sofern dieser bestellt ist (§ 20 Abs. 1 WEG). Die Wohnungseigentümer entscheiden über die Verwaltung, der Verwalter ist verantwortlich für die Durchführung der Verwaltung und der Verwaltungsbeirat u...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Der Verwaltungsbeirat soll den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben helfen. Der Verwaltungsbeirat muss, genauso wie der Verwalter, von der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden. Weitere Aufgaben erhält der Verwaltungsbeirat durch das Gesetz: †¢ Die Prüfung des Wirtschaftsplans†¢ Die Prüfung der Ja...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/verwaltungsbeirat.php
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