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Rechtshilfe Logo #42329Vornahme einzelner Amtshandlungen aus Zweckmäßigkeitsgründen durch ein unzuständiges Bezirksgericht auf Ersuchen des zuständigen Prozessgerichts. Aufgrund internationaler Verträge leistet Österreich auch auf Ersuchen ausländischer Gerichte Rechtshilfe. Fehlen solche Verträge im Bereich des Strafrechts, finden die Bestimmungen des Ausliefer...
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Rechtshilfe Logo #42000 Rechtshilfe ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht, das grundsätzlich mit der Rechtssache befasst ist, zum Beispiel die Vernehmung eines auswärts wohnenden Zeugen durch einen Richter, in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge wohnt. Hierbei muss es sich ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtshilfe

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Rechtshilfe Logo #42015ist die Hilfe, welche von Gerichten und von Verwaltungsbehörden gegenüber Gerichten im Hinblick auf eine Tätigkeit der Rechtspflege geleistet werden kann. Sie ist bereits dem Altertum bekannt. Im Hoch- und Spätmittelalter erfolgt sie einigermaßen unförmlich auf Grund von Vereinbarungen oder Gewohnheiten. In der frühen Neuzeit wird sie innerh...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Rechtshilfe Logo #40035R. bezeichnet die gegenseitige Hilfe und Unterstützung der Organe der Rechtspflege bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

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Rechtshilfe Logo #42083Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes. Mit der Rechts- und Amtshilfe kö...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Rechtshilfe Logo #42134Rechtshilfe, die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht zur Unterstützung und auf Ersuchen eines anderen Gerichts oder einer anderen Behörde, z. B. Zeugenvernehmung, Beweisaufnahme. Die Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe im Inland ist in Artikel 35 Absatz 1 GG normiert. Die zwischenstaatli...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Rechtshilfe Logo #42834Mit Rechtshilfe wird die Hilfe der Gerichte untereinander in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen bezeichnet (§ 156 GVG). Die Rechtshilfe ist im 13. Titel des GVG geregelt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rechtshilfe.php

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Rechtshilfe Logo #42295Rechtshilfe , im allgemeinen jede gerichtliche Hilfe und rechtliche Förderung, namentlich die zwangsweise Ausführung richterliche Erkenntnisse und Verfügungen (s. Zwangsvollstreckung); im engern Sinn diejenige geschäftliche Unterstützung, welche im Verkehr koordinierter Gerichte untereinander auf Requisition des einen von dem andern Gericht ge...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Rechtshilfe Logo #42145Hilfe, die richterliche Behörden einander auf Ersuchen in Rechtssachen leisten, Z.B. Vernehmung von Zeugen, Abnahme von Eiden, Sühneversuche, Zustellungen, Vollstreckungen. Im weiteren Sinne umfaßt die R. Vornahme richterlicher Handlungen auf Ersuchen von Verwaltungsbehörden, sowie die Vornahme ni...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Rechtshilfe Logo #42871gegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in Österreich nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz nach A...
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