
Unter einem Retent wird in der Rechtssprache eine Nebenakte bezeichnet, die den Verbleib der Hauptakte dokumentiert und unter Umständen weitere für einen Sachverhalt relevante Informationen enthält. Wenn eine Akte versandt wird, beispielsweise an einen Rechtsanwalt, einen Sachverständigen oder ein Rechtshilfegericht, wird von der Geschäftsste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Retent

Mit Retent wird das immer in der Geschäftsstelle/Serviceeinheit der Staatsanwaltschaft verbleibende Blatt einer Strafakte bezeichnet, wenn die Akte einer anderen Behörde, z.B. der Polizei oder dem Gericht, übergeben wird. Muss die Akte z.B. zur Wiedervorlage bevor sie von der anderen Behörde zurück ist, wird das Retent vorgelegt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/retent.php
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