
Preis, den der Hersteller/Lieferant dem Distributor/Lieferanten garantiert. Wenn der Hersteller/Lieferant später den Preis senkt, zu dem er seine Ware an den Distributor/ Wiederverkäufer verkauft, kann der Distributor/Wiederverkäufer einen Ausgleichsanspruch, auch Preisgarantieanspruch genannt, für die sich in seinem Bestand befindlichen Mengen...
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