Das Spatenrecht ist ein Begriff aus dem Deichrecht. Kam ein Besitzer eines zur Deichlast verpflichteten Grundstückes seinen Pflichten nicht nach, wurde nach dem (plattdeutschen) Satz: „Keen nich will dieken, de mutt wieken“ (Wer nicht will deichen, der muss weichen.) dort ein Spaten in den Deich gesteckt und damit dem Besitzer das Grundstück... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Spatenrecht