
Sozialpartner, Tarifvertrag.
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Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie der Regierung, auf freiwilliger Basis und in keinem Gesetz geregelt, versteht man unter Sozialpartner. An der Sozialpartnerschaft beteiligt sind die großen Interessensvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftsk...
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Ein `sozialpartnerschaftliches System` ist per Definitionem immer ein System der `Dreigliedrigkeit`, d.h. ein System der Interessenabstimmung und des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgebervertretungen, Arbeitnehmervertretungen und Staat bzw. Staatenbünden oder internationalen Organisationen auf dem Verhandlungsweg. (In der internationalen Disku...
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Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
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auf europäischer Ebene: Die Kommission ist verpflichtet, die Sozialpartner zu konsultieren, wenn sie sozialpolitische Vorschläge vorzulegen gedenkt. Dieser soziale Dialog wird mit den drei wichtigsten Organisationen geführt, welche die Sozialpartner auf europäischer Ebene vertreten: der Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB); die Union der Indus...
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Gesamtbezeichnung für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften; auch für die Gesamtheit der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits.
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