
Dürfen in einem echten Schmuckstück nur in sichtbarer oder sonst leicht kenntlicher Weise eingeschlossen werden, wenn die fremde Masse zur Befestigung von unedlen Bestandteilen des Gegenstandes dient. Besondere Anwendung bei den Kittwaren.
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https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html
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