
Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag. == Fallbeispiel == Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. {§|23|estg|juris} EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Freigrenze

Im Steuerrecht die Bezeichnung für Beträge, die steuerfrei bleiben, wenn der Grenzbetrag nicht überschritten wird. Bei Überschreiten muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Freigrenze, Höchstbetrag, bis zu dem keine Besteuerung erfolgt; überschreitet die Steuerbemessungsgrundlage die Freigrenze, wird im Gegensatz zum Freibetrag der gesamte Betrag besteuert.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als Freigrenze wird der Höchstbetrag der Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet, der bei der Besteuerung nicht angesetzt wird, soweit keine Überschreitung des Betrages vorliegt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, wird der Betrag nicht anteilig sondern voll angesetzt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Freigrenze wird der Höchstbetrag der Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet, der bei der Besteuerung nicht angesetzt wird, soweit keine Überschreitung des Betrages vorliegt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, wird der Betrag nicht anteilig sondern voll angesetzt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

der Betrag, bis zu dem eine Steuer nicht erhoben wird; bei Überschreitung unterliegt der Gesamtbetrag der Besteuerung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/freigrenze
Keine exakte Übereinkunft gefunden.