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Freigrenze

Freigrenze Logo #42000 Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag. == Fallbeispiel == Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. {§|23|estg|juris} EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Freigrenze

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Freigrenze Logo #42101Im Steuerrecht die Bezeichnung für Beträge, die steuerfrei bleiben, wenn der Grenzbetrag nicht überschritten wird. Bei Überschreiten muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Freigrenze Logo #42134Freigrenze, Höchstbetrag, bis zu dem keine Besteuerung erfolgt; überschreitet die Steuerbemessungsgrundlage die Freigrenze, wird im Gegensatz zum Freibetrag der gesamte Betrag besteuert.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Freigrenze Logo #42047Als Freigrenze wird der Höchstbetrag der Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet, der bei der Besteuerung nicht angesetzt wird, soweit keine Überschreitung des Betrages vorliegt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, wird der Betrag nicht anteilig sondern voll angesetzt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Freigrenze Logo #42811Als Freigrenze wird der Höchstbetrag der Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet, der bei der Besteuerung nicht angesetzt wird, soweit keine Überschreitung des Betrages vorliegt. Wird die Freigrenze jedoch überschritten, wird der Betrag nicht anteilig sondern voll angesetzt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Freigrenze Logo #42871der Betrag, bis zu dem eine Steuer nicht erhoben wird; bei Überschreitung unterliegt der Gesamtbetrag der Besteuerung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/freigrenze
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