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Finanzausgleich Logo #42329Verteilung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Grundlage für die Aufteilung der Besteuerungsrechte auf die Gebietskörperschaften ist das Finanzverfassungsgesetz 1948. Charakteristisch für den österreichischen Finanzausgleich ist die verbundene Steuerwirtschaft, die bedeutet, dass die wichtigsten Steuer...
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Finanzausgleich Logo #42000 In der Finanzwissenschaft definiert man den Finanzausgleich allgemein als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich un...
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Finanzausgleich Logo #42000[Deutschland] - Mit Finanzausgleich umschreibt man das in der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelte finanzverfassungsrechtliche Ordnungs- und Verteilungssystem, das die Verteilung der Aufgaben und die finanziellen Beziehungen in Form von Ausgaben und Einnahmen zwischen den Gebietskörperschaften zum Inhalt hat. Der k...
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Finanzausgleich Logo #42000[Österreich] - Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Dieses finanzpolitische Instrument versucht eine koordinierte Finanzgebarung zwischen den Gebietskörperschaften, d...
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Finanzausgleich Logo #42046Die Steuern, die der Staat einnimmt, sollen sowohl dem Bund, den Ländern und allen Gemeinden zugute kommen. Wie viel Geld jeder dieser drei erhält, ist im Grundgesetz festgeschrieben. Der Bund bekommt zunächst das gesamte Steuergeld. Der so genannte Finanzausgleich regelt, wie das Geld verteilt wird, wie viel Geld also der Bund an d...
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Finanzausgleich Logo #42015ist der finanzielle Ausgleich zwischen verschiedenen Personen, insbesondere zwischen Hoheitsträgern.
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Finanzausgleich Logo #40035Der F. regelt die Verteilung öffentlicher Einnahmen (Steueraufkommen) zwischen Bund, Ländern und Kommunen entsprechend deren Aufgaben (Art.107 Abs.2 GG). Zu unterscheiden ist zwischen a) vertikalem F., der insbesondere zwischen Bund und Ländern zur Erfüllung verschiedener Aufgaben eingerichtet ist (Art. 106 GG); b) dem horizontalen F., der zwis...
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Finanzausgleich Logo #40031Der Begriff des Finanzausgleichs umschreibt den Grundsatz der Verteilung der Mittel zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen, das heißt in der Schweiz zwischen dem Bund und den Kantonen auf der einen und zwischen den Gemeinden eines Kantons auf der anderen Seite. Über die Finanzströme hinaus betrifft der Ausgleich die Vert...
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Finanzausgleich Logo #42069Mechanismus zur Aufteilung von Finanzmitteln zwischen den *Gebietskörperschaften eines nichtzentralistisch organisierten Staates. Sofern es einen F. gibt, ergibt sich diese Aufteilung nicht daraus, wo und durch wen die entspr. *Steuern und Abgaben erhoben werden, sondern sie erfolgt nach ...
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Finanzausgleich Logo #42134Finanzausgleich: Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland Der Finanzausgleich ist ein Verfahren zur Regulierung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften eines Staates mit dem Ziel, gleich gute Lebensbedingungen im Staatsge...
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Finanzausgleich Logo #42187Das System des Finanzausgleichs regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei wird allgemein unterschieden zwischen passivem und aktivem Finanzausgleich. Der passive Finanzausgleich regelt die Verteilung staatlicher Aufgaben auf die je...
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Finanzausgleich Logo #42221Der Finanzausgleich in Deutschland erfolgt in vier Stufen. Als erstes wird eine Verteilung des gesamten Steueraufkommens auf Bund und Länder sowie ergänzende Ertragszuweisungen an die Gemeinden, die sogenannte vertikale Verteilung, vorgenommen. Anschließend wird eine horizontale Vert...
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Finanzausgleich Logo #42413Finanzausgleich ist die Regelung der finanziellen Beziehung zwischen den Gebietskörperschaften. Er wird zwischen den Finanzausgleichspartnern (Bund, Länder, Gemeinden) im Verhandlungsweg vereinbart und findet seinen Niederschlag in den auf einige Jahre befristeten Finanzausgleichsgesetzen (für die Jahre 2001 bis 2004: Finanzausgleichsgesetz 2001...
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Finanzausgleich Logo #42185Der Finanzausgleich ist eine laut Grundgesetz vorgeschriebene Maßnahme zur Erreichung eines finanziellen Gleichgewichts zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen). Es wird im Allgemeinen unterschieden zwischen dem vertikalen und dem h...
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Finanzausgleich Logo #42834Mit vertikalem Finanzausgleich bezeichnet man die unterschiedliche Verteilung des Steueraufkommens an Bund, Länder und Gemeinden über die verschiedenen Steuerarten (Gemeinschaftssteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern) horizontaler Finanzausgleich Mit horizontalem Finanzausgleich bezeichnet man das System, in dem festgelegt wir...
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Finanzausgleich Logo #40017Das System des Finanzausgleichs regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei wird allgemein unterschieden zwischen passivem Finanzausgleich und aktivem Finanzausgleich. Der passive Finanzausgleich regelt die Verteilung staatlicher Aufgaben auf die jeweilige Gebietsk&o...
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Finanzausgleich Logo #40086Finanzausgleich regelt die monetären Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Er läuft fünf Jahre. Der Bund hat die Hoheit über fast alle Einnahmen und teilt das Aufkommen zwischen sich und den anderen Gebietskörperschaften auf. Derzeit erhält der Bund etwa von den einkommensabhängigen Steuern etwas mehr als 68%, knapp 17% fließen...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Finanzausgleich Logo #42715Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Steürn werden in erster Linie vom Bund eingehoben. Die Bundesländer erhalten für ihre Budgets Mittel aus dem allgemeinen Steüraufkommen nach dem Verteilungsschlüssel des Finanzausgleichs. Dieser wurde in den letzten beiden...
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Finanzausgleich Logo #42880Das System des Finanzausgleichs regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Im engeren Sinne besteht er in Ausgleichszahlungen finanzstarker Bundesländer (Geberländer) an finanzschwache Bundesländer (Nehmerländer). Im Juni 2001 haben sich Bund und Länder auf einen Finanzausgleich .....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzausgleich/finanzausgleich.ht

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Finanzausgleich Logo #42871Gesamtheit der Maßnahmen, die die finanziellen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) regeln. Zur Erreichung des Finanzausgleichs bieten sich drei Möglichkeiten: 1. Aufteilung der Steuerobjekte auf die Gebietskörperschaften; – 2. Beteiligung mehrerer Gebietskörperschaften an einem Steuerob....
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