
Freiverantwortlicher Entschluss des Opfers, der dessen Einsichtsfähigkeit und das Nichtvorhandensein eines rechtsgutbezogenen Willensmangels voraussetzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

(Text von 1910) Ernst
1). Ernstlich
2). Ernsthaft
3). Die nächste Wirkung von der Vorstellung des Wichtigen ist ein gewisses demselben angemessenes Gefühl. Was dieses Gefühl hat oder erregt, ist
ernst. So wird es von Personen (
ernst gestimmt) und Dingen (
ernst stimmend) gesagt. 'Zum Werke, d...
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