(Bildungsfreistellung) Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Das BfG ermöglicht Beschäftigten, bis zu 5 Tagen pro Jahr an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Gefunden auf https://www.weiterbildung-mv.de/glossar.cfm?glossar=b