
Eigenkirchen (lat. ecclesia propria oder propriae haereditatis) waren im frühen Mittelalter Gotteshäuser (Kirchen, Klöster), die meist Laien (örtlicher Adel, Grafen und Herzöge des Frankenreiches zeitweise bis hin zum König) auf privatem Grund und Boden errichten ließen. Über die Eigenkirchen bzw. Eigenklöster hatte der Grundherr das Rech...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkirche

(lat. ecclesia [F.] propria) ist die einem einzelnen gehörende Kirche. Sie hat ihren Ursprung darin, dass in der christlichen Frühzeit der Gottesdienst häufig in einem privaten Haus abgehalten wird, und darin, dass auf dem Land oft der Grundherr am leichtesten in der Lage ist, ein Kirchengebäude zu errichten. In der Folge wählt der Gebäudeeig...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Eigenkirche, lateinisch ecclesia propria, im Mittelalter die auf privatem Grund und Boden stehende Kirche, über die der Grundherr bestimmte Rechte hatte, v. a. das Recht der Ein- und Absetzung der Geistlichen (Investitur). Die Eigenkirche hat ihre Wurzeln in der römischen Latifundienkirche und i...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eigenkirche (mlat. ecclesia propria; der Ausdruck 'Eigenkirche' wurde 1895 von U. Stutz geprägt und bezeichnet 'ein Gotteshaus, das dem Eigentum oder besser einer Eigenherrschaft derart unterstand, dass sich daraus .... nicht bloß die Verfügung in vermögensrechtlicher Beziehung, sondern auch die vol...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

im Mittelalter Kirche bzw. Kloster im Eigentum eines Königs, Bischofs, Klosters oder Grundherrn, die die geistliche und vermögensrechtliche Leitungsgewalt darüber hatten. Nach dem Investiturstreit wurde das Eigenkirchenwesen durch andere Rechtsinstitute ersetzt.
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https://www.wissen.de//lexikon/eigenkirche
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