
Richter, die ohne juristische Ausbildung an der Rechtsprechung mitwirken. Sie werden auch Laienrichter genannt. Ehrenamtliche Richter sind vom Berufsrichter zu unterscheiden: Sie benötigen keine juristische Ausbildung Sie stehen in keinem Dienstverhältnis Sie unterliegen nicht dem Deutsc...
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ehrenamtliche Richter, früher Laienrichter, Personen, die neben den Berufsrichtern, unabhängig wie diese und gleichberechtigt mit ihnen, die rechtsprechende Gewalt ausüben. Sie stehen nicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und bedürfen keiner juristischen Berufsausbildung. Eh...
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Mit ehrenamtlichen Richtern, werden Richter bezeichnet, die über keine juristische Ausbildung verfügen müssen. Im Strafprozess werden sie Schöffen genannt. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden im deutschen Rechtssystem gleichberechtigt mit dem Richter. Ehrenamtliche Richter gibt es z.B.: beim Arbeitsgericht, bei der Kammer für Handelssachen ...
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