
Effektivlohn, der tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlte (Brutto-)Lohn, bestehend aus Tariflohn, ûberstundenvergütungen und übertariflichen Zuschlägen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Effektivlohn wird der tatsächlich an einen Arbeitnehmer ausgezahlte Lohn bezeichnet. Werden übertarifliche Zulagen gezahlt, kann der Effektivlohn über dem Tariflohn liegen, man spricht dann auch von Lohndrift oder Lohnschere.
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https://www.lexexakt.de/glossar/effektivlohn.php
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