
Mit culpa post contrahendum bezeichnet man eine Verletzung der Nebenleistungspflichten des nachvertraglichen Schuldverhältnisses. Die nachvertraglichen Nebenleistungspflichten, sind auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung nach Erfüllung der Hauptflicht gerichtet. Beispiel: Eine nachvertragliche Nebenleistungspflicht zum Mietvertrag bei einer...
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