
(afrk. „reine Erde“?) ist eine in Titel 58 des salfränkischen Volksrechtes (Pactus Legis Salicae) erwähnte, den leistungsunfähigen Wergeldschuldner betreffende malbergische Glosse, die sich auf ein vielleicht neu geschaffenes, nur kurze Zeit bezeugtes Formalverhalten bezieht.. Lit.: Goldmann, E., Studien zum Titel 58 der Lex Salica, 1931; Sc...
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