
ist eine Grundschuld, bei der lediglich Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Sie auch Briefgrundschuld.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Grundschuld, bei der die Erteilung des Grundschuldbriefes durch Einigung zwischen dem Gläubiger und dem Grundstückseigentümer und Eintragung dieser Einigung in das Grundbuch ausgeschlossen ist.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Die Buchgrundschuld wird nur in das Grundbuch eingetragen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735
Keine exakte Übereinkunft gefunden.