[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. für billig erkennen, oder erklären, in dem ersten und zweyten Falle, der ersten Bedeutung des Wortes billig. Ich kann dieß Verfahren unmöglich billigen. Sie haben es alle gebilliget Oft auch in weiterer Bedeutung für bewilligen. Der Vater wollte die Heirath nicht billigen...
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(Text von 1910) Billigen
1). Gutheißen
2). Gutheißen ist notwendig immer zugleich ein praktisches Urteil,
billigen kann ein bloß theoretisches sein.
Billigen heißt erklären, daß etwas mit dem, was es sein soll, übereinstimme, wenigstens nicht im Widerspruch damit stehe;
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