[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Sorge für etwas tragen, so wohl in Ansehung der Erhaltung des Zustandes einer Sache, als auch ihrer Beschützung vor aller Verschlimmerung von außen; ein Wort, welches im Hochdeutschen anfängt selten zu werden, in der biblischen Schreibart aber mit verschiedenen Nebenbegrif...
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(Text von 1910) Bewahren
1). Verwahren
2). Aufbewahren
3). Aufheben
4). Behüten
5). Aufheben (zunächst im Gegens. zum Liegen-, Umkommenlassen) heißt, etwas an einen Ort legen, wo es nicht leicht Schaden leiden oder verloren gehen kann, z. B. einen Brief, ein teures Andenken usw. sorg...
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