[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bis zu Ende toben, so wohl eigentlich, als figürlich. Einen austoben lassen. Den Most, das Bier austoben lassen. Die Jugend muß austoben. Ingleichen aufhören zu toben Die Angst, die sich gequält, hat endlich ausgetobt, Schleg.
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aus¦to¦ben [V.1, hat ausgetobt] I [mit Akk.] hemmungslos und laut zum Ausdruck bringen; seinen Zorn a. II [refl.] sich a. 1 wild, lebhaft herumlaufen und schreien, lärmend spielen, seine Kräfte ungehemmt verausgaben; Kinder wollen sich a.; er hat sich in seiner Jugend genügend ausgeto...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

(
(sich) austoben) (sich) die Hörner abstoßen, über die Stränge schlagen
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