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Aufrechnung Logo #42000 Unter Aufrechnung versteht man ein Rechtsinstitut, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet (kompensiert) werden. Die positivrechtliche Ausgestaltung der Aufrechnung ist in den einzelnen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich: In den Ländern des Common Law wird die Aufrechnung als prozessrechtliches Institut angesehen, wohingegen i...
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Aufrechnung Logo #42000[Deutschland] - Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaus...
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Aufrechnung Logo #42000[Österreich] - Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang: Es kommt nicht zum ursprünglichen vorgesehenen Leistungsaus...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung_(Österreich)

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Aufrechnung Logo #42003I. Rechnungslegung -- bergmännisch II. Verrechnung, Anrechnung (im Konkursverfahren, beI. Erbteilungen usw.)
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Aufrechnung Logo #42015ist die schon der römischen klassischen Jurisprudenz als prozessual geltend zu machende (lat. [F.]) compensatio bekannte, wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Forderungen durch Verrechnung. Das ältere deutsche Recht kennt einen besonderen Aufrechnungsvertrag. Eine A. durch einseitige Erklärung entsteht wohl unter ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Aufrechnung Logo #42090Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohn...
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Aufrechnung Logo #42072Gestaltungsrecht (Rechtsgeschäft), durch das gegenseitige und gleichartige Forderungen wechselseitig getilgt werden. Die Aufrechnung ist in den Paragrafen 387 bis 396 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Systematisch gehört sie - neben Erfüllung, Hinterlegung und Erlassv...
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Aufrechnung Logo #40087Hat der Rentenversicherungsträger Ansprüche auf Ersatz von Leistungen (Geldansprüche) gegen den Rentner (z.B. überzahlte Rente), kann er diese Ansprüche gegen den Rentenanspruch aufrechnen, soweit der Rentner dadurch nicht hilfsbedürftig wird. Bei Ansprüchen anderer Leistungsträger gegen den Rentner kann eine Verrechnung vorgenommen werden....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

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Aufrechnung Logo #42016Hat der Rentenversicherungsträger Ansprüche auf Ersatz von Leistungen (Geldansprüche) gegen den Rentner (zum Beispiel wegen einer überzahlten Rente), kann er seine Ansprüche gegen den Rentenanspruch aufrechnen. Der Rentner darf dadurch nicht sozialhilfebedürftig werden. Bei der Aufrechnung werden T...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

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Aufrechnung Logo #42068Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine lediglich subjektiv begründete Gegenforderung fällt also nicht unter das Aufrechnungsrecht. Nicht aufrechnen kann der VN gegen Beitrag...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42068

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Aufrechnung Logo #42083Die Aufrechnung ist die Erfüllung einer Haupforderung durch Verrechnung mit einer Gegenforderung. Beispiel: Ein Handwerker erbringt für 500 € eine Leistung für das Finanzamt. Der Geldbetrag kann mit einer Forderung des Finanzamtes gegenüber dem Handwerker von 100 € verr...
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Aufrechnung Logo #42134Aufrechnung, Kompensation, Recht: wechselseitige Schuldtilgung durch einseitige Erklärung. Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind (v. a. Geld), so ist jeder Teil berechtigt, seine Forderung gegen die des anderen aufzurechnen, sobald er die ihm gebühren...
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Aufrechnung Logo #42303
  1. Auf¦rech¦nung [f. -; nur Sg.]
  2. bürgerliches Recht(Kompensation) die Verrechnung gleichartiger sich gegenüberstehender Forderungen, mit dem Ergebnis ihrer wechselseitigen Tilgung, soweit sie sich decken; möglich, sobald die Leistung gefordert bzw. erbracht werden kann (Aufrechnungslage) , durch (Aufrechnungs-) Erkl&aum...
  3. Insolven...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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    Aufrechnung Logo #40051english: charge; set-off; matching; net settlement Der Mieter kann gegen Mietforderungen des Vermieters mit eigenen Geldforderungen gegen den Vermieter aufrechnen. Dies geht aus §§ 387 ff. BGB hervor. Beispiel: Der Mieter ist mit einer Monatsmiete von 500 Euro im Rückstand. Der zur Mietwohnung gehörende Elektroherd hat ohne Verschulden des Mie...
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    Aufrechnung Logo #42834Von Aufrechnung spricht man, wenn zwei sich gegenüberstehende Forderungen miteinander aufgurnd der Erklärung eines Schuldners verrechnet und damit soweit sie sich decken zum Erlöschen gebracht werden. Dabei erklärt der Aufrechnende, die Aufrechnung der Passivforderung mit seiner Aktivforderung. Beispiel: M schuldet dem V noch Miete für den Mon...
    Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aufrechnung.php

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    Aufrechnung Logo #40010Bei einer Aufrechnung wird die Schuld einer Partei gegen einen Gewinn der Partei aufgerechnet.
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    Aufrechnung Logo #42709(Börse & Finanzen) Als Aufrechnung bezeichnet man die Vereinbarung zweier Parteien, eine Schuld gegen eine andere oder Verlust gegen Gewinn aufzurechnen...
    Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/278/aufrechnung/

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    Aufrechnung Logo #42295Aufrechnung , s. Kompensation.
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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