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Auffangtatbestand

Auffangtatbestand Logo #42000 Ein Auffangtatbestand bezeichnet allgemeinere Gesetzesvorschriften, die anwendbar sind, wenn andere, speziellere, Gesetzesvorschriften nicht greifen. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Bei der Analyse eines Problems wird zunächst versucht, möglichst spezielle Tatbestände zu finden, die für das Problem zutreffen; wenn diese nicht passe...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Auffangtatbestand

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Auffangtatbestand Logo #42834Von einem Auffangtatbestand spricht man bei einer gesetzlichen Regelung, die alle die Fälle erfassen soll, die von den Tatbeständen der Spezialregelungen nicht erfasst werden. So ist z.B. im Strafrecht der Tatbestand der Unterschlagung eine Regelung, die alle die Taten gegen das Eigentum Dritter erfasst, die nicht vom Tatbestand des Diebstahls er...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/auffangtatbestand.php
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