[Heiliger] - ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auctor_(Heiliger)

(lat. [M.]) ist im römischen Recht der Vormann eines Gewaltinhabers einer Sache, auf den sich dieser berufen kann, wenn ein anderer als Eigentümer von ihm die Sache verlangt. Scheitert die Verteidigung durch den a., kann der angegriffene Gewalthaber vom a. den doppelten Kaufpreis verlangen.. Lit.: Kaser § 25; Söllner § 8; Köbler, DRG 24; Köb...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Auctor der, im römischen Recht der Rechtsvorgänger.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auctor (lat.), Urheber, Anstifter, Beförderer, Bestätiger, Vertreter, Gewährsmann einer Sache; daher: A. delicti, der, welcher ein Verbrechen, vorschlägt, billigt oder unterstützt; A. generis, Stifter eines Geschlechts, Ahnherr; A. juris, ein angesehener Rechtsgelehrter, der Responsa erteilt, im Corpus juris vorzugsweise jeder Jurist der Kaise...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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